Bericht zur Analyse von Redundanzen, Kosten und Effizienz in der österreichischen Bundes- und Landesverwaltung

I. Einleitung

Zusammenfassung des Untersuchungsauftrags

Der vorliegende Bericht widmet sich der umfassenden Analyse der österreichischen Verwaltungslandschaft auf Bundes- und Landesebene. Kern des Untersuchungsauftrags ist die Identifikation von Behörden und Verwaltungsbereichen, die aufgrund von Redundanzen, hohen Kosten und wahrgenommener Ineffizienz oder wirtschaftlicher bzw. bürgerlicher Einschränkungen als Kandidaten für eine mögliche Abschaffung oder signifikante Straffung in Betracht kommen. Die Analyse fokussiert dabei insbesondere auf Bereiche mit geteilten oder überlappenden Zuständigkeiten zwischen Bund und den neun Bundesländern, da hier systemimmanente Reibungsverluste und Einsparungspotenziale vermutet werden.

Zielsetzung

Ziel dieses Berichts ist die evidenzbasierte Identifikation konkreter Behörden oder Verwaltungsbereiche auf Bundes- und Landesebene, bei denen aufgrund festgestellter Doppelgleisigkeiten, hoher budgetärer Belastungen und/oder wahrgenommener Ineffizienz ein signifikantes Potenzial für eine Abschaffung oder eine tiefgreifende strukturelle Reform besteht. Es soll eine fundierte Grundlage für weiterführende politische Diskussionen und Entscheidungen zur Verwaltungsmodernisierung und Effizienzsteigerung in Österreich geschaffen werden.

Methodischer Ansatz

Die Untersuchung stützt sich auf eine mehrdimensionale Analyse:

  1. Verfassungsrechtliche Analyse: Untersuchung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gemäß den Artikeln 10 bis 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) sowie weiterer relevanter Verfassungsbestimmungen.1 Besondere Beachtung findet die Struktur der mittelbaren Bundesverwaltung und die daraus resultierenden Schnittstellenproblematiken.3
  2. Analyse spezifischer Rechtsmaterien: Vertiefte Betrachtung ausgewählter Verwaltungsbereiche mit bekannter Komplexität und potenziellen Redundanzen, namentlich das Förderwesen, das Umweltrecht (insbesondere UVP-Verfahren), das Baurecht und die Raumordnung sowie das Gewerberecht.5
  3. Kosten- und Effizienzanalyse: Auswertung von Budgetdaten, Personalkosten und sonstigen Ausgaben relevanter Behörden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbeziehung und Analyse von Berichten und Empfehlungen des österreichischen Rechnungshofes (RH) zur Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung.9
  4. Stakeholder- und Diskursanalyse: Berücksichtigung öffentlicher Diskussionen, Positionen von Wirtschaftsverbänden (insbesondere Wirtschaftskammer Österreich – WKO, Industriellenvereinigung – IV) und Expertenmeinungen bezüglich wahrgenommener bürokratischer Aufwände und Reformnotwendigkeiten.12
  5. Review bestehender Forschung und Reformdebatten: Einbezug von Ergebnissen früherer Reforminitiativen (z.B. Österreich-Konvent) sowie relevanter Studien und Evaluierungen (z.B. von WIFO, IHS, KDZ) zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung.9
  6. Internationaler Vergleich: Analyse von Verwaltungsstrukturen und Kompetenzverteilungsmodellen in anderen föderalen Staaten (insbesondere Schweiz und Deutschland) zur Identifikation von alternativen Lösungsansätzen und Benchmarks.1

Relevanz und Kontext

Die Frage nach der Effizienz und Kostenstruktur der öffentlichen Verwaltung ist in Österreich von hoher und anhaltender Relevanz. Angesichts budgetärer Herausforderungen, der Notwendigkeit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wiederkehrender Kritik an bürokratischen Hemmnissen steht die Verwaltungsreform regelmäßig auf der politischen Agenda.12 Die komplexe föderale Struktur Österreichs mit neun Bundesländern und einer historisch gewachsenen, oft als zersplittert empfundenen Kompetenzverteilung bietet dabei ein besonderes Spannungsfeld zwischen regionaler Autonomie und gesamtstaatlicher Effizienz.2 Dieser Bericht soll einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten, indem er potenzielle Problemfelder und Reformansätze auf Basis einer fundierten Analyse aufzeigt.

II. Der Österreichische Föderalismus: Struktur und Kompetenzverteilung

Grundlagen der Aufgabenverteilung (Art. 10-15 B-VG)

Das bundesstaatliche Prinzip ist eines der zentralen Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung.1 Es bedeutet, dass die staatlichen Funktionen – Gesetzgebung und Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) – zwischen dem Bund (Österreich als Ganzes) und den neun selbstständigen Bundesländern aufgeteilt sind.1 Die konkrete Zuordnung der Zuständigkeiten erfolgt primär durch die sogenannten Kompetenzartikel 10 bis 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).1

Diese Artikel definieren unterschiedliche Typen der Aufgabenverteilung 16:

  1. Art. 10 B-VG: Angelegenheiten, in denen sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung Bundessache sind. Hierzu zählen zentrale Bereiche wie das Finanzwesen (mit Ausnahmen), äußere Angelegenheiten, das Militärwesen, die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, das Polizei- und Sicherheitswesen (großteils), das Gewerbe- und Industriewesen, das Forstwesen, das Wasserrecht (teilweise) sowie das Arbeitsrecht.3 Die Vollziehung erfolgt hier entweder durch eigene Bundesbehörden (unmittelbare Bundesverwaltung) oder durch Landesbehörden im Auftrag des Bundes (mittelbare Bundesverwaltung).
  2. Art. 11 B-VG: Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache, die Vollziehung aber Landessache ist. Beispiele hierfür sind das Staatsbürgerschaftswesen, die Straßenpolizei oder der Tierschutz.24
  3. Art. 12 B-VG: Angelegenheiten, in denen der Bund die Grundsatzgesetzgebung erlässt, während die Länder für die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung zuständig sind. Dieses Modell findet sich beispielsweise im Elektrizitätswesen oder in Teilen des Sozialhilferechts.24 Es wurde in der Vergangenheit kritisiert, da es oft zu einem „Xerox-Föderalismus“ führte, bei dem die Länder wenig eigenen Gestaltungsspielraum hatten.25
  4. Art. 15 B-VG: Angelegenheiten, die weder in Art. 10 noch in Art. 11 ausdrücklich dem Bund übertragen sind, verbleiben im selbständigen Wirkungsbereich der Länder (Generalklausel zugunsten der Länder). Hierzu gehören wichtige Bereiche wie das Baurecht, die Raumordnung, der Natur- und Landschaftsschutz, das Veranstaltungswesen, die Kindergärten und Horte sowie das Gemeinderecht.1 In diesen Bereichen sind die Länder sowohl für die Gesetzgebung als auch für die Vollziehung zuständig.

Zusätzlich zu diesen Kernartikeln existieren weitere Kompetenzbestimmungen in anderen Verfassungsgesetzen oder sogar in einfachen Bundesgesetzen (sogenannte Kompetenzdeckungsklauseln), die spezifische Zuständigkeiten regeln.1 Diese komplexe und historisch gewachsene Verteilung führt zu einer erheblichen Zersplitterung und Unübersichtlichkeit der Zuständigkeiten, was von Verfassungsexperten und im Rahmen von Reformdebatten wie dem Österreich-Konvent wiederholt kritisiert wurde.2

Die Gemeinden bilden die dritte Ebene der Gebietskörperschaften. Sie haben einen eigenen Wirkungsbereich, in dem sie autonom agieren (z.B. örtliche Baupolizei, Gemeindesteuern, Gemeindestraßen), und einen übertragenen Wirkungsbereich, in dem sie Aufgaben für Bund oder Land weisungsgebunden erfüllen (z.B. Meldewesen, Durchführung von Wahlen).3

Die Rolle der mittelbaren Bundesverwaltung

Ein zentrales und für Österreich spezifisches Element der Verwaltungsstruktur ist die mittelbare Bundesverwaltung (MBV).3 In vielen Bereichen, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist (Art. 10 und 11 B-VG), wird die Vollziehung dieser Bundesgesetze nicht durch eigene Bundesbehörden, sondern durch die Behörden der Länder wahrgenommen.1 An der Spitze dieser Verwaltungskette steht der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, der/die dabei an die Weisungen der zuständigen Bundesminister gebunden ist.3 Historisch wurde dieses Konstrukt mit dem B-VG 1920 eingeführt, um die als ineffizient empfundene „Doppelgleisigkeit“ paralleler staatlicher und regionaler Verwaltungsstrukturen aus der Monarchie zu überwinden und einen einheitlichen Verwaltungsunterbau zu schaffen.24

Die MBV steht im Gegensatz zur unmittelbaren Bundesverwaltung, bei der der Bund seine Aufgaben durch eigene, ihm direkt unterstellte Behörden vollzieht. Dies betrifft insbesondere die Finanzverwaltung (Finanzämter), das Sicherheitswesen (Polizei), militärische Angelegenheiten und äußere Angelegenheiten (Botschaften).3

Obwohl die MBV verfassungsrechtlich als ein Kernstück des österreichischen Föderalismus gilt, das die Länder in die Bundesvollziehung einbindet, ist sie Gegenstand anhaltender Kritik.25 Kritiker argumentieren, dass es sich lediglich um eine Verwaltung für den Bund handle, die unter dessen Aufsicht steht und keine echte partnerschaftliche Aufgabenwahrnehmung darstelle.25 Die Weisungsgebundenheit und die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen Bundesministerien und den neun Landesverwaltungen führen zu Reibungsverlusten, potenziellen Verzögerungen und Ineffizienzen.31 Zudem wird bemängelt, dass der Bund seine Steuerungskompetenz im Rahmen der MBV oft nur unzureichend wahrnimmt, was zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung und Vollzugspraxis in den Bundesländern führen kann.8 Der Rechnungshof hat wiederholt auf Effizienzdefizite und Steuerungsprobleme in der MBV hingewiesen.32 Somit scheint die MBV, ursprünglich zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten konzipiert, selbst eine Quelle neuer Komplexitäten und potenzieller Ineffizienzen zu sein, indem sie klare Verantwortlichkeiten verschwimmen lässt und aufwändige Koordinationsprozesse erfordert.

Diese Struktur führt auch zu einer potenziell ungleichen Behandlung von Bürgern und Unternehmen. Je nachdem, ob eine Angelegenheit in die unmittelbare Bundesverwaltung (mit tendenziell einheitlicheren Prozessen) oder in die mittelbare Bundesverwaltung (mit potenziell neun unterschiedlichen Vollzugspraktiken) fällt, können Effizienz und Servicequalität variieren.3 Dies kann dem Anspruch auf eine gleichmäßige und bürgernahe Verwaltung entgegenstehen.

Kritikpunkte: Kompetenzzersplitterungen und Systemimmanente Redundanzen (Doppelgleisigkeiten)

Die österreichische Kompetenzverteilung wird seit langem als übermäßig komplex, zersplittert und unübersichtlich kritisiert.2 Zahlreiche Materien sind nicht klar einer Ebene zugeordnet, sondern zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, was zu Schnittstellenproblemen und Koordinationsaufwand führt. Ein oft zitiertes Beispiel ist die Aufteilung zwischen Jagdrecht (Landessache) und Forstrecht (Bundessache), obwohl beides häufig denselben Lebensraum betrifft.16 Diese Zersplitterung erschwert nicht nur die Verwaltungspraxis, sondern auch die Gesetzgebung und die politische Verantwortlichkeit.

Diese Komplexität begünstigt das Entstehen von Doppelgleisigkeiten. Darunter versteht man parallele Strukturen, überlappende Zuständigkeiten oder die mehrfache Durchführung ähnlicher Aufgaben durch Behörden unterschiedlicher Ebenen (Bund, Länder, teilweise auch Gemeinden oder Sozialpartner), die zu Ineffizienz, Ressourcenverschwendung, erhöhtem Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen sowie zu unklaren Verantwortlichkeiten führen.5

Konkrete Beispiele für kritisierte Doppelgleisigkeiten finden sich in verschiedenen Bereichen:

  • Verkehrsverbund Vorarlberg: Der Rechnungshof kritisierte hier Überlappungen bei der Angebotsplanung und Bestellung von Busverkehren zwischen der Verkehrsverbund GmbH und den Gemeinden/Gemeindeverbänden, was zu hohem Abstimmungsaufwand und Intransparenz führte.37
  • Förderwesen: Hier werden häufig parallele Förderprogramme von Bund und Ländern kritisiert, die zu unerwünschten Mehrfachförderungen, mangelnder strategischer Ausrichtung und hohem administrativem Aufwand führen.5
  • Polizei (vor der Reform 2012): Die frühere Struktur mit Bundespolizeidirektionen, Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden wurde als Beispiel für Doppel- und Mehrgleisigkeiten gesehen, die durch die Schaffung der Landespolizeidirektionen reduziert werden sollten.5
  • Agrarmarkt Austria (AMA): Hier wurde eine Doppelgleisigkeit zwischen Kontrollen durch den Bund (AMA) und die Länder kritisiert.41
  • Verwaltungsorganisation allgemein: Der Österreich-Konvent identifizierte Doppelgleisigkeiten als generelles Problem der Verwaltungsorganisation und schlug deren Beseitigung vor.26

Die Zersplitterung der Kompetenzen und die daraus resultierenden Doppelgleisigkeiten sind nicht nur ein administratives Effizienzproblem, sondern auch ein politisches Hindernis für Reformen. Jede grundlegende Änderung der Kompetenzverteilung erfordert komplexe politische Verhandlungen und hohe verfassungsrechtliche Hürden (Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, bei Einschränkung von Länderkompetenzen Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG).2 Die bestehenden Strukturen werden oft von den jeweiligen Akteuren verteidigt, was eine rationale, an Sachlogik und Effizienz orientierte Neuordnung der Aufgaben erschwert und zu Reformstau führt.17 Die Kompetenzverteilung wird somit selbst zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen, was notwendige Anpassungen an moderne Anforderungen behindert.

III. Kosten, Effizienz und Bürokratielasten der Verwaltung

Analyse der Verwaltungskosten

Die Kosten der öffentlichen Verwaltung sind ein zentraler Aspekt der Debatte um Effizienz und Reformbedarf. Internationale Vergleiche der Personalausgaben des Staates zeigen für Österreich ein differenziertes Bild. Gemessen als Anteil an den gesamtwirtschaftlichen Arbeitnehmerentgelten lagen die Personalausgaben des österreichischen Staates im Jahr 2015 mit 22,4% leicht unter dem Durchschnitt von 33 EU- und OECD-Ländern (24,1%).9 Länder wie Deutschland, die Schweiz oder die Niederlande wiesen hier niedrigere Werte auf.9 Betrachtet man die Kernbereiche der Verwaltung („allgemeine öffentliche Verwaltung“ und „öffentliche Ordnung und Sicherheit“), so lag Österreich mit 5,3% der Arbeitnehmerentgelte im Mittelfeld.9 Diese makroökonomischen Daten deuten darauf hin, dass die Gesamt-Personalkosten der österreichischen Verwaltung im internationalen Vergleich nicht überdurchschnittlich hoch sind.

Innerstaatlich verteilt sich das Personal jedoch ungleich: Etwa 38% der rund 350.000 öffentlich Bediensteten (Vollzeitäquivalente, Stand ca. 2011) waren beim Bund beschäftigt, während 62% auf Länder und Gemeinden entfielen.4 Bestimmte Bundesressorts, insbesondere jene für Bildung und Sicherheit, weisen naturgemäß hohe Personalstände auf.4

Diskussionen über Einsparungspotenziale fokussieren oft auf den Personalbereich. Frühere Schätzungen, etwa durch das WIFO oder im Rahmen von Reformdebatten, sahen erhebliche Einsparungen durch restriktive Nachbesetzungspolitik (z.B. Nutzung des natürlichen Abgangs) oder Personalreduktion vor.41 Eine Reduktion der Beschäftigungsquote um einen Prozentpunkt wurde beispielsweise mit Einsparungen von 0,5% bis 0,8% des BIP pro Jahr beziffert.41 Solche Ansätze stehen jedoch heute vor der Herausforderung des demografischen Wandels und einer prognostizierten Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst, die eher zu Personalmangel als zu Überkapazitäten führen könnte.44 Gleichzeitig entstehen Kosten durch spezifische Verwaltungsstrukturen, wie etwa die Verwaltung von Förderungen über Fonds, die als intransparent und aufwändig kritisiert werden 41, oder durch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Medienkampagnen der Ministerien, deren Kostentransparenz und Zweckmäßigkeit vom Rechnungshof hinterfragt wurde.45

Quantifizierung der Bürokratiekosten für Wirtschaft und Bürger

Während die gesamtwirtschaftlichen Personalkosten im Vergleich moderat erscheinen mögen, klagen insbesondere Unternehmen über hohe Belastungen durch Bürokratie, die als signifikante Wachstumsbremse wahrgenommen wird.12

Mehrere Studien haben versucht, diese Kosten zu quantifizieren:

  • KMU Forschung Austria (2024, für Gewerbe und Handwerk): Diese Studie beziffert den jährlichen Zeitaufwand für Bürokratie in dieser Sparte auf rund 70 Millionen Arbeitsstunden (entspricht ca. 42.190 Vollzeitäquivalenten oder 6,6% der Personalkapazität). Die finanziellen Kosten werden auf 4,3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt (davon 2,6 Mrd. € interne und 1,7 Mrd. € externe Kosten, z.B. für Steuerberater). Dies entspricht etwa 3,3% des Umsatzes dieser Unternehmen.47 86% der Betriebe sehen negative Auswirkungen wie erhöhte Beratungskosten oder verzögerte Entscheidungen.47
  • KMU Forschung Austria (2023, für NÖ gewerbliche Wirtschaft): Für Niederösterreich wurden die jährlichen Bürokratiekosten der gewerblichen Wirtschaft auf 3 Milliarden Euro geschätzt (1,9 Mrd. € intern, 1,1 Mrd. € extern), was 2,5% des Umsatzes oder 10,1% der Bruttowertschöpfung entspricht. Die Kosten seien zwischen 2021 und 2023 um 22% gestiegen.48
  • Economica (2024, Benchmarking): Diese Studie verweist auf internationale Rankings (z.B. Weltbank „Ease of Doing Business“), in denen Österreich bei Indikatoren wie Unternehmensgründung oder Steuerzahlung nur mittelmäßige Plätze belegt, was auf überdurchschnittlich hohe Verfahrenskosten und Zeitaufwände hindeutet.50
  • Ifo-Institut (2024, für Deutschland): Als Vergleichsmaßstab beziffert diese Studie die Bürokratiekosten in Form entgangener Wirtschaftsleistung für Deutschland auf 146 Mrd. Euro pro Jahr, während die direkten Erfüllungskosten bei 65 Mrd. Euro liegen.51 Dies unterstreicht die potenziell hohen indirekten Kosten von Bürokratie.

Diese Zahlen verdeutlichen eine Diskrepanz: Während die makroökonomischen Verwaltungskosten Österreichs international unauffällig sind, werden die mikroökonomischen Belastungen für Unternehmen als massiv wahrgenommen und beziffert. Dies legt den Schluss nahe, dass das Problem weniger in der absoluten Größe des Verwaltungsapparats liegt, sondern vielmehr in der Komplexität und Ineffizienz von Verfahren, Regelungen und der Interaktion mit den Betroffenen. Hohe interne Prozesskosten und Reibungsverluste, etwa durch unklare Zuständigkeiten oder Doppelgleisigkeiten, binden Ressourcen innerhalb der Verwaltung, ohne direkt die extern sichtbaren Kosten zu erhöhen, verursachen aber erhebliche Belastungen für die Wirtschaft.

Entsprechend laut sind die Forderungen von Wirtschaftsverbänden wie WKO und IV nach einem radikalen Bürokratieabbau. Gefordert werden die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, die Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten, mehr Transparenz, eine „Bürokratiebremse“ für neue Regelungen und die Vermeidung von „Gold Plating“, also der Übererfüllung von EU-Vorgaben.13

Auch für Bürgerinnen und Bürger entstehen Bürokratielasten. Programme wie „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ zielten darauf ab, durch Vereinfachungen (z.B. Zentrales Personenstandsregister) Kosten und Zeitaufwand zu reduzieren.5

Erkenntnisse des Rechnungshofes (RH) zu Effizienz, Sparsamkeit und Redundanzen

Der Rechnungshof spielt als unabhängiges Kontrollorgan des Nationalrates und der Landtage eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der öffentlichen Gebarung auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.10 Seine Berichte und Empfehlungen sind eine wesentliche Quelle für die Identifikation von Ineffizienzen und Reformpotenzialen in der Verwaltung.10 Der RH führt regelmäßig Nachfrageverfahren durch, die eine hohe formale Umsetzungsquote seiner Empfehlungen belegen (Wirkungsgrad 2021: 89,1%).10

Der RH hat in zahlreichen Prüfungen konkrete Mängel in Bezug auf Effizienz, Kosten und Doppelgleisigkeiten aufgezeigt:

  • Förderwesen: Wiederholt kritisierte der RH fehlende strategische Gesamtkonzepte, mangelnde Zieldefinition und Wirkungskontrolle, Intransparenz bei der Mittelvergabe und das Risiko von Doppel- und Mehrfachförderungen durch Bund und Länder.38 Die Transparenzdatenbank wurde als potenziell nützlich, aber in ihrer ursprünglichen Umsetzung als unzureichend bewertet.39
  • UVP-Verfahren: Kritisiert wurden lange Verfahrensdauern, die gesetzliche Fristen oft um ein Vielfaches überschreiten (Beispiel Steiermark: Median 3 Jahre vs. gesetzlich 9 Monate), mangelnde Koordination zwischen Behörden, unzureichende Dokumentation, unklare Kostenverrechnung von Gutachtern und Personalmangel.6 Auch die fehlende Bundesrahmenkompetenz zur Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte wurde bemängelt.60
  • Mittelbare Bundesverwaltung (MBV): Der RH wies auf mangelnde Steuerung durch die zuständigen Bundesministerien hin, was zu uneinheitlicher Vollziehung und Effizienzverlusten führen kann (z.B. im Gewerberecht 8). Auch die Abstimmung und Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der MBV war Gegenstand von Prüfungen.32
  • Kostenintransparenz: Der RH forderte mehr Transparenz bei den Kosten staatlichen Handelns, etwa bei der Medienarbeit von Ministerien 45 oder bei der Berechnung von Kosten in der Verwaltung.31
  • Personalmanagement und Organisation: Kritisiert wurden ineffiziente Personalstrukturen oder mangelnde Bedarfsanalysen.41
  • Spezifische Doppelgleisigkeiten: Der RH identifizierte konkrete Doppelstrukturen, wie im Verkehrsverbund Vorarlberg 37 oder bei der Agrarförderung.41

Trotz des hohen formalen Wirkungsgrads der RH-Empfehlungen stellt der Rechnungshof selbst fest, dass wesentliche, insbesondere systemische und strukturelle Empfehlungen oft über Jahre hinweg offenbleiben oder nur teilweise umgesetzt werden.36 Dies deutet darauf hin, dass zwar Detailverbesserungen und Korrekturen im laufenden Betrieb oft aufgegriffen werden, grundlegende Reformen, die etablierte Strukturen, Kompetenzen oder politische Interessen berühren, jedoch auf erhebliche Widerstände stoßen.42 Der RH fungiert somit als wichtiger, aber in seiner Durchsetzungskraft bei Strukturfragen limitierter Impulsgeber.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Messung von Bürokratiekosten. Die gängigen Studien 47 konzentrieren sich stark auf den direkt messbaren Erfüllungsaufwand (Zeit, externe Kosten). Die indirekten Kosten, die durch Bürokratie entstehen – etwa durch verzögerte Investitionsentscheidungen, gehemmte Innovationen, Abwanderung von Unternehmen oder verpasste Marktchancen – sind weitaus schwieriger zu quantifizieren.12 Diese Opportunitätskosten könnten jedoch volkswirtschaftlich betrachtet noch gravierender sein als die direkten Bürokratiekosten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig beeinträchtigen.15

Tabelle: Geschätztes Einsparungspotenzial durch Verwaltungsreformen (Auswahl)

Bereich / Maßnahme Quelle / Jahr der Schätzung Geschätztes Potenzial Anmerkungen
Gesamte Verwaltungsreform Österreich-Konvent (ca. 2004) 2,5 – 3 Mrd. € Umfasst NPM, E-Gov; Effekte teils mittelfristig 26
Aufgabenverteilung Bund-Länder Österreich-Konvent (ca. 2004) 350 Mio. € (konservativ, ca. 1% der Verwaltungskosten) Potenzial durch Kompetenzbereinigung; höherer Effekt bei Finanzierungsverantwortung möglich 26
Legistische Strukturfragen Österreich-Konvent (ca. 2004) max. 50 Mio. € 26
Staatliche Institutionen Österreich-Konvent (ca. 2004) 200 Mio. € 26
Strukturen bes. Verwaltungseinr. Österreich-Konvent (ca. 2004) 5 – 10 Mio. € 26
Personalabbau (1 %-Punkt Quote) Fiskalrat/WIFO (ca. 2002) 0,5% (kurzfr.) – 0,8% (langfr.) des BIP p.a. Entspricht ca. 40.000 Personen; Realisierbarkeit fraglich 41
Personal (Nicht-Nachbesetzung 3%) WIFO (2010) 775 Mio. € p.a. (Gesamtverwaltung); 465 Mio. € p.a. (ohne Bildungsbereich) Basiert auf Personalaufwand 2008 43
Sachaufwand (Kürzung 5%) WIFO (2010) 370 Mio. € p.a. Basiert auf Sachaufwand 2008 43
Förderwesen (Reduktion auf EU15-Ø) WIFO (2010) ca. 9 Mrd. € (rechnerisch) Basiert auf Förderquote 2008; sehr hohes Potenzial 43
Förderwesen (Doppel-/Mehrfachförd.) BMF (Budgetbericht 2018/19) bis zu 190 Mio. € Durch Abschaffung und Prüfung auf Treffsicherheit 64
Förderwesen (ARR 2013) BMF (Verwaltungsreform 2014/15) 30 Mio. € p.a. Angestrebt durch neue Rahmenrichtlinien 5
Kostenanalyse (Überbudgetierungen) BMF (Budgetbericht 2018/19) bis zu 1 Mrd. € Durch Reduktion nicht ausgenutzter Budgetposten (2014-16) 64
Polizeireform (LPDs) BMF (Verwaltungsreform 2014/15) 8 – 10 Mio. € p.a. (mittelfristig) Durch Zusammenlegung von Behörden 5
Asylverfahren (BFA) BMF (Verwaltungsreform 2014/15) 24 Mio. € p.a. Erwartet durch Verfahrensbeschleunigung 5
ELAK im Bund (Betriebskosten) BMF (Verwaltungsreform 2016) 2,8 Mio. € p.a. Durch Optimierungen nachhaltig reduziert 65
Verringerung Rechtskomplexität WIFO (ca. 2012) bis zu 0,5 Mrd. € 66
Schulverwaltung (Landeslehrer) RH (zitiert im Konvent-Papier) 5 Mio. € p.a. Durch sparsamere Verwaltung 26
Schulstruktur (Pflichtschulen) RH (zitiert im Konvent-Papier) 20 Mio. € p.a. Durch Strukturreform ohne Qualitätsverlust 26
Hochschulbereich (Parallelitäten) Experten (zitiert im Konvent-Papier) bis zu 200 Mio. € Durch effizienteren Mitteleinsatz, Bündelung 26
Gesundheitswesen (Strukturreform) Experten (zitiert im Konvent-Papier) bis zu 2 Mrd. € Durch Spitalskooperation, Bettenreduktion, Lösung Schnittstellenprobleme 26
Regionalmanagement NÖ (Struktur) RH (Follow-Up) 1,01 Mio. € p.a. Gehobenes Potenzial durch Personal- und Sachkostenreduktion nach Gründung einer Gesellschaft 67

Hinweis: Die Schätzungen stammen aus unterschiedlichen Zeiträumen und Kontexten und sind teilweise als rechnerische Potenziale zu verstehen. Sie dienen der Illustration der finanziellen Dimension möglicher Reformen.

IV. Fallstudien: Ausgewählte Verwaltungsbereiche im Detail

Um die abstrakten Probleme von Redundanz, Kosten und Ineffizienz zu konkretisieren, werden im Folgenden vier zentrale Verwaltungsbereiche näher beleuchtet, in denen die Interaktion zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Auswirkungen auf Bürger und Wirtschaft besonders deutlich werden.

a) Das Förderwesen

  • Problemaufriss: Österreich weist historisch ein sehr hohes Fördervolumen im internationalen Vergleich auf.43 Bund, Länder und Gemeinden vergeben jährlich Milliardenbeträge an Subventionen und Transfers in verschiedensten Bereichen (Wirtschaft, Landwirtschaft, Soziales, Kultur, Umwelt etc.).5 Diese fragmentierte Förderlandschaft birgt erhebliche Risiken:
    • Intransparenz: Es fehlt oft ein Gesamtüberblick darüber, wer welche Förderungen für welche Zwecke und mit welcher Wirkung vergibt.38
    • Doppel- und Mehrfachförderungen: Dieselben Projekte oder Zielgruppen können potenziell von mehreren Stellen (Bund, Land, EU) gefördert werden, ohne dass dies immer erkannt oder koordiniert wird.5
    • Fehlende Strategie und Steuerung: Oft mangelt es an klaren, übergreifenden Förderstrategien und quantifizierten Zielen, was eine zielgerichtete Steuerung und Erfolgskontrolle erschwert.38 Das „Gießkannenprinzip“ wird kritisiert.39
    • Hoher Verwaltungsaufwand: Sowohl für die Förderstellen (Antragsprüfung, Abwicklung, Kontrolle) als auch für die Antragsteller (komplexe Antragsverfahren, Berichtspflichten) entsteht ein erheblicher administrativer Aufwand.13 Die Administration von Förderprogrammen kann Schätzungen zufolge 20-25% der Fondsmittel binden.41
  • RH-Kritik: Der Rechnungshof hat das österreichische Förderwesen wiederholt geprüft und dabei durchgängig Mängel festgestellt: mangelnde Zielquantifizierung, fehlende Wirkungsanalysen, unzureichende Koordination zwischen den Gebietskörperschaften, Risiko von Mehrfachförderungen und ineffiziente Abwicklungsprozesse.38
  • Reformansätze: Als Reaktion auf die Kritik wurden verschiedene Reformansätze verfolgt:
    • Transparenzdatenbank: Eingeführt 2013 mit dem Ziel, alle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden zentral zu erfassen und Doppelgleisigkeiten aufzudecken.5 Die Umsetzung und der tatsächliche Nutzen wurden jedoch kritisiert, da die Datenbank lange unvollständig war und der Aufwand für die Dateneinmeldung hoch ist.39 Das Transparenzportal (transparenzportal.gv.at) soll dies verbessern.5
    • Allgemeine Rahmenrichtlinien für Förderungen (ARR): Das Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet das Finanzministerium, Rahmenrichtlinien zu erlassen, um u.a. Mehrfachförderungen zu vermeiden und Mindeststandards für die Fördervergabe festzulegen.5 Einsparungen von 30 Mio. € jährlich wurden angestrebt.5
    • Förderreform (Bund/Länder): Regierungsprogramme sehen regelmäßig eine umfassende, zwischen Bund und Ländern abgestimmte Förderreform vor, um Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.5 Die Umsetzung solcher grundlegenden Reformen gestaltet sich jedoch oft schwierig.
    • Entbürokratisierung: Forderungen nach Vereinfachung und Digitalisierung von Förderanträgen, insbesondere für KMU.13
  • Potenzial: Angesichts des hohen Volumens und der festgestellten Ineffizienzen wird dem Förderwesen ein erhebliches Einsparungs- und Effizienzsteigerungspotenzial zugeschrieben. Schätzungen reichen von dreistelligen Millionenbeträgen durch bessere Koordination und Treffsicherheit 5 bis hin zu Milliardenbeträgen bei einer grundsätzlichen Reduktion des Fördervolumens auf europäisches Durchschnittsniveau.26

b) Umweltrecht und UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung)

  • Zuständigkeiten: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für bestimmte große Projekte (z.B. Industrieanlagen, Infrastrukturvorhaben) ist im UVP-Gesetz 2000 geregelt. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der jeweiligen Landesregierung.68 Eine Ausnahme besteht für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken, für die das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) zuständig ist.68 Das Verfahren ist komplex und involviert neben der Behörde und dem Projektwerber eine Vielzahl von Parteien und Beteiligten, darunter mitwirkende Behörden (z.B. für Wasserrecht, Naturschutz), Sachverständige, die Umweltanwaltschaft, Standortgemeinden, Bürgerinitiativen und anerkannte Umweltorganisationen.68 Seit 2019 kann auch ein Standortanwalt (angesiedelt bei der Wirtschaftskammer) die volkswirtschaftlichen Interessen am Projekt vertreten.68
  • Probleme: UVP-Verfahren stehen häufig in der Kritik, insbesondere wegen:
    • Langer Verfahrensdauer: Die gesetzlichen Fristen (neun Monate im Normalverfahren, sechs Monate im vereinfachten Verfahren 68) werden oft massiv überschritten. Der Median der Verfahrensdauer (Antrag bis Entscheidung) lag österreichweit 2014-2023 bei 23,9 Monaten (vereinfacht: 17,6 Monate).72 Ein RH-Bericht für die Steiermark stellte sogar einen Median von drei Jahren fest.59 Frühere Analysen nannten einen Schnitt von 15,2 Monaten.71 Hauptgründe für Verzögerungen sind oft unvollständige Antragsunterlagen, die Notwendigkeit umfangreicher Gutachten, mangelnde Koordination zwischen den Beteiligten und teilweise auch Personalmangel in den Behörden.6
    • Hoher Kosten: Die langen Verfahren und die Notwendigkeit zahlreicher Gutachten verursachen erhebliche Kosten für die Projektwerber.59 Die Verrechnung von Gutachterkosten wurde vom RH als intransparent kritisiert.59
    • Komplexität und potenzielle Doppelgleisigkeiten: Insbesondere bei Projekten mit Auswirkungen auf mehrere Bundesländer oder bei der Abgrenzung zu anderen Genehmigungsverfahren (z.B. Naturschutz, Wasserrecht, Raumordnung) kann es zu Koordinationsproblemen und potenziellen Doppelprüfungen kommen.60 Die fehlende Rahmenkompetenz des Bundes zur Trassenfreihaltung für Infrastrukturprojekte wurde vom RH bemängelt.60
  • RH-Kritik (Beispiel Steiermark): Der RH kritisierte in einer Prüfung der UVP-Verfahren in der Steiermark neben den massiven Fristüberschreitungen auch mangelhafte Dokumentation der Verfahrensschritte, unklare Kriterien bei der Auswahl und intransparente Verrechnung nichtamtlicher Sachverständiger, einen möglichen Anschein der Befangenheit durch organisatorische Nähe von Kontroll- und Genehmigungsstellen sowie unzureichende Personalressourcen im Naturschutzbereich.6
  • Reformansätze: Zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung wurden verschiedene Maßnahmen diskutiert oder umgesetzt:
    • Standortanwalt: Soll die Projektinteressen stärken und die Interessenabwägung unterstützen, ohne zusätzliche Kosten oder Verzögerungen zu verursachen.70
    • Verfahrensoptimierung: Forderungen nach strafferen internen Abläufen, klareren Vorgaben für Unterlagen, besserer Koordination, Einrichtung von One-Stop-Shops für Betriebsanlagengenehmigungen (die oft mit UVP-Verfahren zusammenhängen) und verstärkter Digitalisierung.65
    • UVP-G Novellen: Das UVP-Gesetz wurde mehrfach novelliert, u.a. zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Diskussionen gibt es auch um eine mögliche Anpassung (Senkung) der Schwellenwerte, ab denen eine UVP-Pflicht besteht, was von Umweltorganisationen gefordert, von der Wirtschaft aber kritisch gesehen wird.71

c) Baurecht und Raumordnung

  • Kompetenzen: Das Baurecht (Bauordnungen) und die Raumordnung (Raumordnungsgesetze) fallen gemäß Art. 15 B-VG grundsätzlich in die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der Länder.1 Dies führt zu neun unterschiedlichen Landesregelungen. Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle in der örtlichen Raumplanung durch die Erlassung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen sowie bei der Erteilung von Baubewilligungen.3 Der Bund hat nur punktuelle Zuständigkeiten, die das Bauwesen berühren (z.B. Forstrecht 16, Denkmalschutz 25, Bundesstraßen). Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) dient als Plattform für die Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.74
  • Probleme: Die Zersplitterung des Bau- und Raumordnungsrechts auf neun Länderregelungen wird vielfach als problematisch angesehen:
    • Rechtszersplitterung und Komplexität: Unterschiedliche Bauvorschriften, Verfahrensabläufe und Begriffsdefinitionen in den Ländern erschweren die Tätigkeit für überregional agierende Unternehmen und Planer und erhöhen den administrativen Aufwand.75
    • Lange und aufwändige Verfahren: Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben gelten oft als langwierig und komplex, was Investitionen hemmen kann.75
    • Raumordnungspolitische Herausforderungen: Die Raumordnung steht vor großen Herausforderungen wie Zersiedelung, Bodenverbrauch, hohen Baulandpreisen (verursacht durch restriktive Widmung und Spekulation 7) und Schwierigkeiten bei der Mobilisierung von bereits gewidmetem, aber ungenutztem Bauland.7 Es gibt Kritik an einer fehlenden gesamtstaatlichen Strategie und mangelnder Verbindlichkeit überörtlicher Planungsziele.60 Konflikte zwischen lokalen Interessen und überörtlichen Zielen (z.B. Infrastruktur, Klimaschutz) sind häufig.76
  • Reformansätze:
    • Harmonisierung/Vereinfachung: Forderungen nach einer stärkeren Vereinheitlichung oder zumindest Harmonisierung von bautechnischen Vorschriften und Verfahren auf Länderebene, um Kosten zu senken und Verfahren zu beschleunigen.75 Eine Evaluierung kostentreibender Anforderungen wird angestrebt.75
    • Stärkung der überörtlichen Planung: Instrumente wie verpflichtende Planungsverbände zwischen Gemeinden (wie in Tirol) sollen die regionale Abstimmung verbessern.7
    • Baulandmobilisierung: Verschiedene Instrumente zur Aktivierung von Baulandreserven werden diskutiert (z.B. Baulandabgaben, zeitliche Befristung von Widmungen), sind aber oft verfassungsrechtlich umstritten (Eingriff in Eigentumsrecht, Steuerhoheit).7
    • Verfahrensbeschleunigung: Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauverfahren, insbesondere durch Digitalisierung („Digitaler Akt“) und bessere Abstimmung zwischen Behörden und Bauträgern, werden gefordert und teilweise umgesetzt.75
    • Bundesrahmenkompetenz: Die Diskussion über eine stärkere Rolle des Bundes, etwa durch eine Rahmenkompetenz in der Raumordnung zur Sicherung übergeordneter Interessen (z.B. Infrastruktur, Klimaschutz), wird immer wieder geführt, ist aber politisch heikel.60

d) Gewerberecht (Gewerbeordnung – GewO)

  • Kompetenz: Die Gesetzgebung im Gewerberecht ist gemäß Art. 10 B-VG Bundessache. Die Vollziehung obliegt jedoch den Ländern im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.8 Zuständige Behörden erster Instanz sind die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Städte mit eigenem Statut.
  • Probleme: Die Gewerbeordnung, obwohl Bundesgesetz, führt in der Praxis zu erheblichen bürokratischen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
    • Komplexität: Die GewO ist historisch gewachsen und war lange durch eine hohe Anzahl reglementierter Gewerbe mit jeweils spezifischen Zugangsvoraussetzungen (Befähigungsnachweise) und Ausübungsregeln gekennzeichnet.8 Auch nach Reformen wird die Komplexität von Vorschriften (z.B. Betriebsanlagenrecht, Arbeitnehmerschutz, Datenschutz) als hoch empfunden.47
    • Hoher administrativer Aufwand: Unternehmen, insbesondere KMU, berichten über einen hohen Zeit- und Kostenaufwand für Gewerbeanmeldungen, Genehmigungsverfahren (v.a. Betriebsanlagen), die Erfüllung laufender Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten sowie die Einhaltung von Vorschriften (z.B. Registrierkasse, Arbeitszeitaufzeichnungen).13
    • Uneinheitliche Vollzugspraxis: Da die Vollziehung durch die neun Landesverwaltungen erfolgt, besteht trotz bundeseinheitlicher Rechtsgrundlage die Gefahr einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung der GewO durch die Behörden, was zu Rechtsunsicherheit führen kann.8 Der RH kritisierte eine mangelnde Nutzung der Steuerungskompetenz durch das zuständige Bundesministerium zur Sicherstellung einer einheitlichen Vollziehung.8
    • Belastung für KMU: Die Komplexität und der administrative Aufwand treffen KMU, die oft nicht über eigene Rechts- oder Verwaltungsabteilungen verfügen, überproportional stark.13 Dies bindet Ressourcen, die für das Kerngeschäft oder Innovationen benötigt würden 47 und kann die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.63 Die österreichische Wirtschaftsstruktur mit ihrem hohen KMU-Anteil 78 macht dies zu einem relevanten volkswirtschaftlichen Faktor.
  • RH-Kritik: Der Rechnungshof kritisierte in der Vergangenheit die Unübersichtlichkeit der GewO (vor der Reform 2017), die daraus resultierenden Auslegungsprobleme und das Potenzial für eine uneinheitliche Vollziehung durch die Länderbehörden aufgrund großer Ermessensspielräume und mangelnder Steuerung durch den Bund.8
  • Reformansätze:
    • GewO-Novellen: Die Gewerbeordnung wurde mehrfach novelliert (z.B. 1997, 2002, 2017) mit dem Ziel der Liberalisierung des Gewerbezugangs, der Reduzierung der Anzahl reglementierter Gewerbe, der Vereinfachung von Verfahren (z.B. Betriebsanlagen) und der Entbürokratisierung.8 Die Reform 2017 führte u.a. einen einheitlichen Gewerbeschein für freie Gewerbe ein und schaffte die Anmeldegebühren ab.8
    • GISA: Die Einführung des zentralen Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) im Jahr 2015 ersetzte 14 dezentrale Register und sollte die Verwaltung vereinfachen und transparenter machen.8
    • Aktuelle Forderungen/Maßnahmen: Anhaltende Forderungen der Wirtschaft nach weiterem Bürokratieabbau (z.B. „25%-Cut“, Bürokratie-Stopp für neue Auflagen 53), Vereinfachungen im Steuerrecht (z.B. Basispauschalierung 54), bei Dokumentationspflichten (z.B. Abschaffung Belegausdruckpflicht 54) und bei Genehmigungsverfahren (Beschleunigung, One-Stop-Shops 54). Stärkere Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von KMU („Think Small First“, KMU-gerechte Normung 53). Bekenntnis der Bundesregierung zur Bürokratiebremse und Überprüfung von Doppelgleisigkeiten.54

Die Fallstudien zeigen, dass Ineffizienzen und Redundanzen oft dort auftreten, wo Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geteilt oder unklar sind (Förderwesen, UVP, z.T. Raumordnung). Dies unterstreicht, dass eine reine Optimierung von Behördenstrukturen möglicherweise nicht ausreicht, wenn nicht gleichzeitig die Kompetenzverteilung selbst vereinfacht und klarer geregelt wird.

Ein weiteres Muster ist die Hoffnung auf Digitalisierung zur Lösung von Effizienzproblemen (GISA, Digitaler Akt). Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Digitalisierung komplexer oder redundanter Prozesse allein die Grundprobleme nicht löst, sondern einer flankierenden Prozess- und Aufgabenreform bedarf, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Eine isolierte Digitalisierung kann sonst zu Fehlinvestitionen führen.

Schließlich wird deutlich, dass die bürokratische Belastung, insbesondere durch komplexe Regelwerke wie die Gewerbeordnung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überproportional trifft. Angesichts der Dominanz von KMU in der österreichischen Wirtschaft 78 hat dies erhebliche strukturelle und volkswirtschaftliche Implikationen, die über die direkten Kosten hinausgehen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Standorts beeinflussen können.

Tabelle: Übersicht problematischer Behörden/Prozesse in den Fallstudienbereichen

Fallstudienbereich Problemfelder Beteiligte Behörden/Ebenen Art der Ineffizienz/Redundanz/Bürde
Förderwesen Intransparenz, fehlende Strategie, Gießkannenprinzip, Doppel-/Mehrfachförderungen, hoher Verwaltungsaufwand (Antrag, Abwicklung, Kontrolle) Bund (Ministerien, Förderstellen), Länder (Landesregierungen, Förderstellen), Gemeinden, EU Unklare Zuständigkeiten, parallele Programme, mangelnde Koordination, fehlende Wirkungskontrolle, hohe Kosten für Verwaltung & Antragsteller 5
UVP-Verfahren Lange Verfahrensdauer (über gesetzl. Fristen), hohe Kosten (Gutachten), Komplexität, mangelnde Koordination, Personalmangel, Intransparenz Länder (Landesregierungen als UVP-Behörde), Bund (BMK für Bundesstraßen/HL-Strecken), div. mitwirkende Behörden, Sachverständige Langwierige Prozesse, hohe Kosten für Projektwerber, unklare Kostenverrechnung, Koordinationsaufwand bei geteilten Zuständigkeiten/vielen Beteiligten 6
Baurecht & Raumordnung Rechtszersplitterung (9 Landesgesetze), lange/komplexe Genehmigungsverfahren, mangelnde überörtliche Abstimmung, fehlende Bundesstrategie Länder (Gesetzgebung, Vollziehung), Gemeinden (örtl. Raumplanung, Baubehörde), Bund (punktuell, ÖROK) Hoher Aufwand durch unterschiedliche Regelungen, langwierige Verfahren, Konflikte zw. Planungsebenen, ineffiziente Bodennutzung 7
Gewerberecht (GewO) Komplexe Bundesgesetzgebung, hoher administrativer Aufwand (Anmeldung, Betriebsanlage, lfd. Pflichten), uneinheitliche Vollziehung (MBV) Bund (Gesetzgebung), Länder (Vollziehung via BH/Magistrat im Rahmen der MBV) Hohe Bürokratiekosten (insb. KMU), Rechtsunsicherheit durch uneinheitl. Praxis, Reibungsverluste durch MBV-Struktur 8

V. Öffentliche Wahrnehmung und Bestehende Reformansätze

Positionen von Wirtschaftsverbänden (WKO, IV) und Bürgerinitiativen

Die Debatte um Verwaltungsreform und Bürokratieabbau wird maßgeblich von den Positionen der Wirtschaftsverbände geprägt. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) kritisieren seit Jahren vehement die hohe Bürokratielast in Österreich, die sie als eine der größten Wachstumsbremsen für Unternehmen ansehen.12 Ihre zentralen Forderungen umfassen 13:

  • Generellen Bürokratieabbau: Oft wird eine pauschale Reduktion (z.B. „25%-Cut“ 53) oder ein Stopp für neue bürokratische Auflagen gefordert („Bürokratiebremse“ 54).
  • Verfahrensvereinfachung: Schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren (z.B. Betriebsanlagen, UVP), One-Stop-Shops.65
  • Reduktion von Pflichten: Abbau von Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten, insbesondere für KMU.13
  • KMU-Gerechtigkeit: Stärkere Berücksichtigung der Kapazitäten und Bedürfnisse von Klein- und Mittelbetrieben bei der Gesetzgebung („Think Small First“) und Normung.53
  • Vermeidung von „Gold Plating“: Keine Übererfüllung von EU-Vorgaben bei der nationalen Umsetzung.14
  • Kompetenzreform: Bereits im Rahmen des Österreich-Konvents brachten sich WKO und IV mit Vorschlägen zur Kompetenzbereinigung und Effizienzsteigerung ein.26
  • Standortanwalt: Die Einführung des Standortanwalts im UVP-Verfahren zur Stärkung der wirtschaftlichen Interessen wurde von der WKO unterstützt.70

Diese Positionen sind jedoch nicht unumstritten. Kritiker, insbesondere aus dem gewerkschaftlichen oder sozialpolitischen Umfeld, werfen den Wirtschaftsverbänden vor, den Begriff „Bürokratieabbau“ als Vorwand zu nutzen, um soziale Standards, Arbeitnehmerrechte, Konsumentenschutz oder Umweltauflagen abzubauen.82 Diese unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „Bürokratieabbau“ machen deutlich, dass es sich um ein politisch stark aufgeladenes Konzept handelt. Eine sachliche Debatte erfordert daher stets die Klärung, welche Regeln oder Verfahren als „Bürokratie“ empfunden werden und wessen Interessen durch einen Abbau gefördert oder potenziell gefährdet werden.

Bürgerinitiativen spielen ebenfalls eine Rolle im Verwaltungskontext, insbesondere als Parteien in Genehmigungsverfahren (z.B. UVP 68) oder als Initiatoren von Volksbegehren, die auch verwaltungsrelevante Themen aufgreifen können.84 Sie artikulieren oft spezifische Anliegen oder Kritik an Behördenhandeln aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger.

Überblick über relevante Studien, Evaluierungen und Reformansätze

Die Diskussion um Verwaltungsreformen in Österreich ist nicht neu und wird von einer Reihe von Studien, Evaluierungen und konkreten Reforminitiativen begleitet:

  • Österreich-Konvent (2003-2005): Dies war der bisher umfassendste Versuch einer grundlegenden Verfassungs- und Verwaltungsreform. Der Konvent analysierte detailliert die Schwächen der Kompetenzverteilung, identifizierte Doppelgleisigkeiten und erarbeitete zahlreiche Reformvorschläge zur Effizienzsteigerung.16 Er schätzte auch erhebliche Einsparungspotenziale.26 Obwohl der Konvent eine breite Diskussionsbasis schuf, wurden seine Ergebnisse nur sehr begrenzt umgesetzt, ein wesentliches umgesetztes Element war die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz im Jahr 2014.17 Die mangelnde Umsetzung verdeutlicht die hohen politischen Hürden für grundlegende Strukturreformen.17
  • WIFO/IHS: Die beiden führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Österreichs veröffentlichen regelmäßig Studien und Prognosen, die sich auch mit der Effizienz der Verwaltung, den Kosten der Bürokratie, dem Reformbedarf und den budgetären Auswirkungen befassen.9 Sie liefern wichtige ökonomische Analysen und quantifizieren oft Einsparungspotenziale oder Reformwiderstände.42
  • KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung: Als spezialisiertes Institut für den öffentlichen Sektor bietet das KDZ Forschung, Beratung und Weiterbildung an und beschäftigt sich intensiv mit Public Management, Verwaltungsmodernisierung, E-Government und kommunalen Finanzen.18 Es hat Konzepte wie New Public Management (NPM) in Österreich propagiert und begleitet Reformprozesse.91
  • Regierungsprogramme und Initiativen: Nahezu jedes Regierungsprogramm der letzten Jahrzehnte enthielt Ankündigungen zur Verwaltungsreform, zum Bürokratieabbau und zur Effizienzsteigerung.5 Es wurden verschiedene Initiativen gestartet, wie z.B. „Cutting Red Tape“, die „One In – One Out“-Regel 5, Aufgabenreform- und Deregulierungskommissionen 5 oder spezifische Reformen in einzelnen Sektoren wie Polizei 5, Justiz 65, Asylwesen 5, Schulverwaltung (Bildungsdirektionen 93) oder im Bereich der Weiterbildung (Abschaffung Bildungskarenz, Einführung Weiterbildungszeit 86). Das „Mittelstandspaket“ 2025 enthielt ebenfalls Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Überprüfung von Doppelgleisigkeiten.54
  • Rechnungshof (RH): Wie bereits erwähnt, liefert der RH durch seine laufende Prüftätigkeit und seine Empfehlungen kontinuierlich Impulse für Verwaltungsverbesserungen und deckt Ineffizienzen auf.10 Seine Berichte dienen oft als Grundlage für politische Reformdebatten.

Dieser Überblick zeigt einen persistenten Zyklus: Probleme werden analysiert (durch RH, WIFO/IHS, KDZ, Konvent), Reformen werden von Regierungen angekündigt und von Interessengruppen gefordert, die Umsetzung bleibt jedoch oft hinter den Ankündigungen zurück oder beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen, während grundlegende Strukturreformen (insbesondere bei der Kompetenzverteilung) ausbleiben.17 Dies deutet auf tief verankerte politische und administrative Widerstände hin, die eine nachhaltige Modernisierung der österreichischen Verwaltung erschweren. Die Diskrepanz zwischen dem erkannten Reformbedarf und der tatsächlichen Umsetzung ist ein wiederkehrendes Muster.

Zudem zeigt sich, dass auch Reformen selbst neue Probleme schaffen können. Die Einrichtung neuer Behörden oder Strukturen (z.B. Bildungsdirektionen 93, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 5, die zusammengelegten Sozialversicherungsträger 82) birgt die Gefahr, neue Schnittstellen, unklare Zuständigkeiten und Kosten zu generieren, wenn sie nicht sorgfältig geplant und mit einer echten Aufgabenbereinigung und Prozessoptimierung verbunden wird. Eine reine Reorganisation ohne inhaltliche Reform kann bestehende Probleme lediglich verlagern oder sogar verschärfen.

VI. Internationale Vergleichsperspektiven im Föderalismus

Ein Blick auf die Verwaltungsstrukturen und föderalen Modelle anderer Staaten kann helfen, die österreichische Situation einzuordnen und potenzielle Lerneffekte zu identifizieren. Insbesondere die Nachbarländer Schweiz und Deutschland bieten sich aufgrund ihrer föderalen Traditionen als Vergleichspunkte an.1

Verwaltungsmodelle in der Schweiz

Die Schweiz gilt als Musterbeispiel eines stark ausgeprägten Föderalismus, der auf dem Subsidiaritätsprinzip basiert.19 Die Macht ist klar zwischen Bund, den 26 Kantonen und den über 2000 Gemeinden aufgeteilt.19

  • Kompetenzverteilung: Die Bundesverfassung weist dem Bund spezifische Aufgaben zu (z.B. Außenpolitik, Landesverteidigung, Nationalstraßen, Kernenergie).95 Alle anderen Aufgaben fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone, die über eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte verfügen.95 Die Kantone haben große Gestaltungsspielräume, insbesondere im Schul- und Spitalwesen, in der Kulturpolitik und bei der Polizei.95 Die Gemeinden wiederum genießen ein hohes Maß an Autonomie und erledigen viele Aufgaben vor Ort (z.B. Ortsplanung, Schulbetrieb, Fürsorge, Feuerwehr).19 Aufgaben werden erst an die nächsthöhere Ebene delegiert, wenn dies sinnvoll erscheint.19
  • Finanzautonomie: Ein wesentliches Merkmal ist die hohe Finanzautonomie. Bund, Kantone und Gemeinden erheben jeweils eigene Steuern, um ihre Aufgaben zu finanzieren.19 Es existiert ein nationaler Finanzausgleich, um die erheblichen finanziellen Unterschiede zwischen den Kantonen teilweise auszugleichen.95
  • Mitwirkung der Kantone: Die Kantone wirken über den Ständerat (Kantonskammer) an der Bundesgesetzgebung mit. Zudem können acht Kantone gemeinsam ein Referendum gegen ein Bundesgesetz erzwingen.19
  • Kooperation: Trotz der starken Autonomie gibt es Mechanismen der Zusammenarbeit und Koordination, z.B. bei gemeinsamen Berichterstattungspflichten im Umweltbereich.96

Verwaltungsmodelle in Deutschland

Deutschland praktiziert einen sogenannten kooperativen Föderalismus, der durch eine starke Verflechtung von Bund und den 16 Ländern gekennzeichnet ist.20

  • Kompetenzverteilung: Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeiten. In vielen Bereichen liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund (entweder ausschließlich oder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, bei der die Länder nur gesetzgeberisch tätig werden dürfen, solange und soweit der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch macht).20 Die Vollziehung der Bundesgesetze erfolgt jedoch überwiegend durch die Länder als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltung).20 Dies ähnelt strukturell der österreichischen mittelbaren Bundesverwaltung, unterscheidet sich aber in der konkreten Ausgestaltung und den Weisungsrechten.
  • Föderalismusreformen: Deutschland hat mehrere Föderalismusreformen durchgeführt (z.B. 2006, 2009), um die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer zu trennen und die Handlungsfähigkeit beider Ebenen zu stärken.98 Dabei wurden Kompetenzen entflochten, z.B. im Bereich des Beamtenrechts (Besoldung), des Strafvollzugs oder des Ladenschlusses, die nun stärker in Länderkompetenz fallen.98
  • Rolle der Kommunen: Auch in Deutschland spielen die Kommunen (Städte und Gemeinden) eine wichtige Rolle bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und als Ort der Integration.99
  • Aktuelle Debatten: Auch in Deutschland gibt es Diskussionen über Bürokratiekosten, die Notwendigkeit der Verwaltungsmodernisierung und die Potenziale der Digitalisierung.51

Vergleich und Lerneffekte für Österreich

Der Vergleich offenbart grundlegend unterschiedliche föderale Philosophien und Strukturen 94:

  • Schweiz vs. Österreich: Die Schweiz setzt auf maximale Autonomie und klare Trennung der Ebenen, unterstützt durch hohe Finanzautonomie. Österreich hingegen ist durch eine starke Verschränkung über die mittelbare Bundesverwaltung und eine hohe Abhängigkeit der Länder und Gemeinden vom zentralen Finanzausgleich geprägt.1 Die österreichische MBV, als historischer Versuch, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, erscheint im Vergleich zum Schweizer Modell als eine Hauptquelle für Komplexität und Effizienzprobleme.
  • Deutschland vs. Österreich: Deutschland teilt mit Österreich das Prinzip der Vollziehung von Bundesrecht durch die Länder, hat aber durch Reformen versucht, die Verflechtungen zu reduzieren und klarere Zuständigkeiten zu schaffen.20 Die Erfahrungen Deutschlands mit diesen Entflechtungsreformen könnten für Österreich relevant sein.

Mögliche Lerneffekte für Österreich könnten sein:

  • Stärkung der Subsidiarität und Autonomie: Eine stärkere Orientierung am Schweizer Modell könnte bedeuten, den Ländern und Gemeinden mehr genuine Kompetenzen (Gesetzgebung und Vollziehung) und vor allem mehr Finanzautonomie zu geben. Dies könnte die Eigenverantwortung erhöhen und potenziell zu effizienterem Mitteleinsatz führen, da die Gebietskörperschaften stärker auf eigene Ressourcen angewiesen wären. Die anhaltende Kritik an der österreichischen Finanzverfassung und die Forderung nach mehr Steuerhoheit für die Länder spiegeln diesen Gedanken wider.25
  • Klare Kompetenzzuordnung: Eine grundlegende Reform der Kompetenzartikel mit dem Ziel, Aufgaben möglichst klar und ungeteilt entweder dem Bund oder den Ländern zuzuordnen, könnte die Zersplitterung und die daraus resultierenden Reibungsverluste reduzieren. Die deutsche Erfahrung zeigt, dass Entflechtung möglich ist, aber politisch durchgesetzt werden muss.
  • Überdenken der mittelbaren Bundesverwaltung: Das österreichische Modell der MBV sollte kritisch hinterfragt werden. Eine Alternative könnte darin bestehen, mehr Bundesaufgaben entweder in die unmittelbare Bundesverwaltung zu überführen (wenn bundesweite Einheitlichkeit zwingend ist) oder – was dem föderalen Gedanken eher entspricht – sie vollständig in die (weisungsfreie) Landesvollziehung zu übergeben, verbunden mit einer entsprechenden Finanzierung („Vollzugsföderalismus“ 16).

Die Übertragbarkeit von Modellen ist jedoch begrenzt. Jedes System ist historisch und politisch spezifisch gewachsen. Dennoch zeigt der Vergleich, dass Österreichs spezifische Ausgestaltung des Föderalismus, insbesondere die dominante und gleichzeitig kritisierte Rolle der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die geringe Finanzautonomie der Länder, zentrale Ansatzpunkte für Reformen zur Effizienzsteigerung und zum Abbau von Redundanzen darstellen.

VII. Synthese und Handlungsempfehlungen

Zusammenfassung der Kernbefunde

Die Analyse der österreichischen Verwaltungsstrukturen auf Bundes- und Landesebene hat eine Reihe von zentralen Problemfeldern und Herausforderungen offengelegt:

  1. Komplexe und zersplitterte Kompetenzverteilung: Die in den Art. 10-15 B-VG und zahlreichen weiteren Bestimmungen geregelte Aufgabenverteilung ist unübersichtlich und führt zu häufigen Schnittstellenproblemen und Mischzuständigkeiten.2
  2. Systemische Redundanzen (Doppelgleisigkeiten): Insbesondere in Bereichen mit geteilten Zuständigkeiten (z.B. Förderwesen 39, Umweltverfahren 60) und durch die Struktur der mittelbaren Bundesverwaltung 8 kommt es zu überlappenden Aufgaben, parallelen Strukturen und hohem Koordinationsaufwand.
  3. Hohe Bürokratiekosten: Unabhängig von den gesamtwirtschaftlichen Verwaltungskosten wird die Bürokratiebelastung von Unternehmen, insbesondere KMU, als sehr hoch empfunden und verursacht Kosten in Milliardenhöhe.47
  4. Ineffiziente Verfahren: In wichtigen Bereichen wie UVP- oder Bauverfahren kommt es zu langen und komplexen Abläufen, die Investitionen hemmen und hohe Kosten verursachen.59
  5. Mangelnde Transparenz und Steuerung: In Bereichen wie dem Förderwesen oder bei der Kostenverrechnung in Verfahren fehlt es oft an Transparenz und einer klaren strategischen Steuerung.38
  6. Persistente Reformwiderstände: Trotz wiederholter Analysen, Expertenvorschläge (z.B. Österreich-Konvent 17) und politischer Ankündigungen bleiben grundlegende Strukturreformen, insbesondere bei der Kompetenzverteilung, oft aus oder werden nur zögerlich umgesetzt.17

Konkrete Benennung von Behörden/Verwaltungsbereichen mit Potenzial für Abschaffung oder Straffung

Basierend auf den Analysen und Fallstudien lassen sich folgende Bereiche identifizieren, in denen ein signifikantes Potenzial für Abschaffung, Zusammenlegung oder grundlegende Straffung besteht, um Redundanzen zu beseitigen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern:

  1. Strukturen der mittelbaren Bundesverwaltung (MBV):

    • Problem: Intransparente Verantwortung, Effizienzverluste durch Weisungsbindung und Koordination, uneinheitliche Vollziehung.8
    • Potenzial: Grundlegende Prüfung aller in MBV vollzogenen Materien (z.B. Teile des Gewerberechts, Wasserrechts, Tierschutz, Staatsbürgerschaftswesen 24). Ziel sollte eine klare Zuordnung sein: Entweder Überführung in die volle Landeskompetenz (Gesetzgebung und Vollziehung, verbunden mit Finanzverantwortung) oder, wo bundesweite Einheitlichkeit zwingend ist, Überführung in die unmittelbare Bundesverwaltung mit klaren Strukturen. Die MBV als Mischform sollte reduziert werden.
  2. Förderwesen (Bund und Länder):

    • Problem: Zersplitterung, Doppelgleisigkeiten, Intransparenz, hoher Verwaltungsaufwand.5
    • Potenzial: Bündelung von Förderstellen auf Bundes- und Landesebene nach Sachgebieten. Harmonisierung der Förderrichtlinien zwischen Bund und Ländern. Konsequente Nutzung und Ausbau der Transparenzdatenbank zur Vermeidung von Mehrfachförderungen. Systematische Aufgabenkritik: Kritische Überprüfung der Notwendigkeit und Zielgenauigkeit bestehender Förderprogramme („Gießkannenprinzip“ beenden 39). Vereinfachung der Antrags- und Abwicklungsverfahren, insbesondere für KMU.13
  3. Spezifische Bundesbehörden mit Länderpräsenz:

    • Problem: Parallele Strukturen zur Landesverwaltung, potenziell ineffiziente Ressourcennutzung, unklare Abgrenzung.25
    • Potenzial: Prüfung der Aufgaben von Behörden wie Bundessozialämter, Arbeitsinspektorate, Bundesdenkmalamt.25 Evaluierung, ob deren Aufgaben (ggf. nach Kompetenzübertragung) effizienter von bestehenden Landesverwaltungsstrukturen (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Landesämtern) wahrgenommen werden könnten. Ziel ist die Integration und Vermeidung paralleler Verwaltungsapparate.
  4. Schulverwaltung (Bildungsdirektionen):

    • Problem: Nach der Reform 2017, die Landesschulräte und Bezirksschulräte abschaffte und Bildungsdirektionen als gemeinsame Behörde von Bund und Land einführte 93, stellt sich die Frage, ob die angestrebte Effizienzsteigerung und Entpolitisierung erreicht wurde oder ob neue Schnittstellenprobleme und Unklarheiten entstanden sind.
    • Potenzial: Evaluierung der Effizienz und Kostenstruktur der Bildungsdirektionen durch den Rechnungshof. Prüfung, ob die Bündelung von Bundes- und Landesagenden tatsächlich zu Synergien führt oder ob eine klarere Trennung der Verantwortlichkeiten (z.B. Personalhoheit vs. Schulaufsicht) sinnvoller wäre.
  5. Verfahren im Umwelt-, Bau- und Gewerberecht:

    • Problem: Lange Dauer, Komplexität, Zersplitterung (Bau), uneinheitliche Vollziehung (Gewerbe).8
    • Potenzial: Verfahrensstraffung durch klare Zuständigkeiten (Ausbau von One-Stop-Shop-Prinzipien 65), verbindliche Fristen und konsequente Digitalisierung, die aber mit echter Prozessoptimierung einhergehen muss. Harmonisierung von Länderregelungen, insbesondere im Baurecht, um überregionalen Aufwand zu reduzieren.75 Stärkung der Steuerungskompetenz des Bundes im Rahmen der MBV (Gewerberecht) zur Sicherstellung einer einheitlichen Vollziehung.8

Ableitung evidenzbasierter Empfehlungen für eine Verwaltungsreform

Aus der Analyse ergeben sich folgende zentrale Empfehlungen für eine nachhaltige Verwaltungsreform in Österreich:

  1. Grundlegende Kompetenzentflechtung: Eine umfassende Reform der Kompetenzartikel (Art. 10-15 B-VG) ist unerlässlich. Ziel muss die Schaffung klarer, sachlogisch abgerundeter Aufgabenbereiche für Bund und Länder sein, wobei Mischzuständigkeiten und die mittelbare Bundesverwaltung auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden sollten. Die Vollziehungskompetenz sollte möglichst bei der Ebene liegen, die auch die Gesetzgebungskompetenz innehat. Dies sollte mit einer Stärkung der Finanzautonomie der Länder und Gemeinden einhergehen, um die Eigenverantwortung zu erhöhen (vgl. „Vollzugsföderalismus“ 16 und Finanzautonomie nach Schweizer Vorbild 19).
  2. Systematische und regelmäßige Aufgabenkritik: Es bedarf eines institutionalisierten Prozesses auf allen staatlichen Ebenen, der regelmäßig hinterfragt, welche Aufgaben der Staat (noch) wahrnehmen muss, welche obsolet sind, welche privatisiert oder an Non-Profit-Organisationen übertragen werden könnten und wo Effizienzpotenziale durch Standardisierung oder Bündelung bestehen.5 Dies muss mit einer soliden Kosten-Nutzen-Analyse verbunden sein.41
  3. Konsequenter Bürokratieabbau mit Fokus auf KMU: Die Umsetzung von Prinzipien wie „One In – One Out“ 5 und einer „Bürokratiebremse“ 54 sollte verbindlich erfolgen. Bei jeder neuen Regelung sind die Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere KMU, systematisch zu prüfen („Think Small First“ 53). Die Digitalisierung von Verfahren muss stets mit einer Vereinfachung und Optimierung der zugrundeliegenden Prozesse verbunden sein. Die Harmonisierung von Melde- und Berichtspflichten (national und EU) ist voranzutreiben.13
  4. Verbesserte Kooperation bei klarer Verantwortung: Wo eine klare Kompetenztrennung nicht sinnvoll oder möglich ist (z.B. bei übergreifenden Themen wie Klimaschutz, Katastrophenschutz), müssen die Instrumente der Zusammenarbeit (z.B. Art. 15a B-VG Vereinbarungen 1) gestärkt und effizienter gestaltet werden. Dies darf jedoch nicht dazu führen, klare Verantwortlichkeiten zu verwischen.
  5. Verbindlichere Umsetzung von RH-Empfehlungen: Systemrelevante Empfehlungen des Rechnungshofes, insbesondere jene, die strukturelle Mängel betreffen, sollten einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen und verbindlicher umgesetzt werden. Es braucht eine Kultur, die Kritik als Chance zur Verbesserung begreift.10
  6. Maximale Transparenz: Die Transparenz über Verwaltungskosten, Fördervergaben, Verfahrensabläufe und Entscheidungsgrundlagen muss weiter erhöht werden (z.B. durch Ausbau des Transparenzportals 5, klare Kostenzuordnung 45, Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen 103). Dies stärkt die öffentliche Kontrolle und das Vertrauen in die Verwaltung.

Eine erfolgreiche Verwaltungsreform erfordert nicht nur technische oder organisatorische Änderungen, sondern auch einen politischen Willen, etablierte Strukturen und Kompetenzen grundlegend zu hinterfragen und im Sinne einer effizienteren, bürgernäheren und kostengünstigeren Verwaltung neu zu ordnen. Die vorliegende Analyse zeigt, dass hierfür erheblicher Handlungsbedarf und gleichzeitig großes Potenzial besteht.

Referenzen

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  6. Umweltverträglichkeitsprüfung: Das Erstellen von Bescheiden darf nicht an Externe ausgelagert werden – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/Umweltvertraeglichkeitspruefung.html
  7. Die Raumordnung und das Recht – Der Österreichische Gemeindebund, Zugriff am April 10, 2025, https://gemeindebund.at/die-raumordnung-und-das-recht/
  8. Zugang zur gewerblichen Berufsausübung – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Zugang_gewerbl.Berufsausu_bung.pdf
  9. Österreich 2025 – Verwaltungsreform zwischen Effizienzstreben und Reformwiderständen – WIFO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-7424/mb_2017_03_05_oe2025_verwaltungsreform_-1.pdf
  10. Tätigkeitsbericht 2024 des Rechnungshofes, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Taetigkeitsbericht_des_Rechnungshofes_2024.pdf
  11. Hilfsorgane | Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/verstehen/das-hohe-haus/hilfsorgane/index.html
  12. Stimmen aus steirischen Chefetagen: Österreich in der Rezession: Wo muss eine neue Regierung sofort ansetzen? – Kleine Zeitung, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/18982516/oesterreich-in-der-rezession-wo-muss-eine-neue-regierung-sofort
  13. Wir fordern: Bürokratieabbau – SWV Österreich – WK-Wahl 2025, Zugriff am April 10, 2025, https://wirtschaftskammerwahl2025.at/thema/buerokratieabbau/
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  17. Verfassungsreform | Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/verstehen/politisches-system/bundesverfassung/reform
  18. Über uns – KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kdz.eu/de/kdz
  19. Föderalismus – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Zugriff am April 10, 2025, https://www.eda.admin.ch/aboutswitzerland/de/home/politik-geschichte/politisches-system/foederalismus.html
  20. LEICHT ERKLÄRT Ausgabe Nummer 171. Föderalismus – Deutscher Bundestag, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/834660/22ef527c6bdea2e2d4339019044ffa48/beilage_171_foederalismus_19042021-data.pdf
  21. Verwaltungsreform: Ein österreichischer Traum – Materie.at, Zugriff am April 10, 2025, https://materie.at/a/die-verwaltungsreform-ein-oesterreichischer-traum/
  22. Wifo und IHS erwarten höheres Budgetdefizit – trend.at, Zugriff am April 10, 2025, https://www.trend.at/politik/wifo-und-ihs-erwarten-hoeheres-budgetdefizit
  23. Bund & Länder | Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/verstehen/politisches-system/bund-laender/
  24. DAS BUNDESSTAATLICHE PRINZIP IM B-VG 1920 – JKU ePUB – Johannes Kepler Universität Linz, Zugriff am April 10, 2025, https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/9488253
  25. foederalismus.at, Zugriff am April 10, 2025, https://foederalismus.at/uploads/FOEDOK%20%2034.pdf
  26. Positionspapier der WKO zum Österreich-Konvent, Zugriff am April 10, 2025, https://www.konvent.gv.at/K/DE/AVORL-K/AVORL-K_00013/fnameorig_013387.html
  27. Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – beim Österreich Konvent, Zugriff am April 10, 2025, https://www.konvent.gv.at/K/DE/PRVOR-K/PRVOR-K_00035/fnameorig_026179.html
  28. Bericht des Rechnungshofes – Wien – Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/III/78/imfname_350726.pdf
  29. Verwaltungsorganisation | Land Tirol, Zugriff am April 10, 2025, https://www.tirol.gv.at/landeck/bh-diplom/
  30. Reform der Verwaltung – beim Österreich Konvent, Zugriff am April 10, 2025, https://www.konvent.gv.at/K/DE/AUB-K/AUB-K_00006/fnameorig_017366.html
  31. Kostentransparenz staat I icher Aufgabenerfüll u ng, Einführung einer Kostenrechnung des Bundes und Einrichtung eines Haushalt – Parlament, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XX/III/29/imfname_529922.pdf
  32. Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Taetigkeitsbericht_des_Rechnungshofes_2020_BF.pdf
  33. RECHNUNGSHOFBERICHTE MITTELFRISTIGE HAUSHALTSPLANUNG IM BMLVS AUSGEWÄHLTE GEBIETSKÖRPERSCHAFTSÜBERGREIFENDE LEISTUNGEN IM – Parlament, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/III/283/imfname_542040.pdf
  34. Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie Bericht des Rechnungshofes, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022-18_Pandemiemanagement.pdf
  35. Fokusstudie II – Öffentlicher Dienst, Zugriff am April 10, 2025, https://oeffentlicherdienst.gv.at/wp-content/uploads/2023/02/WO_Fokusstudie_II_2.pdf
  36. Nachfrageverfahren im Jahr 2022; Bericht des Rechnungshofes, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_2/Nachfrageverfahren_im_Jahr_2022_BF.pdf
  37. Doppelgleisigkeiten im Verkehrsverbund Vorarlberg …, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Doppelgleisigkeiten_im_Verkehrsverbund_Vorarlberg.html
  38. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Länder Wien und Oberösterreich – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Arbeitsmarktpolitische_Massnahmen_der_Laender_Wien_und_Oberoeste
  39. Die Transparenzdatenbank ist gescheitert – und teuer – profil.at, Zugriff am April 10, 2025, https://www.profil.at/oesterreich/die-transparenzdatenbank-378205
  40. Bericht des Rechnungshofes – Parlament, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXII/III/187/imfname_055090.pdf
  41. Verwaltungsreform: Einsparungsnotwendigkeiten und -potenziale – Fiskalrat, Zugriff am April 10, 2025, https://www.fiskalrat.at/dam/jcr:06741ed2-18bf-4a23-879e-f2185db21b5f/synergieeffekte2002_tcm163-42380.pdf
  42. Österreich 2025 – Verwaltungsreform zwischen Effizienzstreben und Reformwiderständen. Ein Überblick – WIFO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wifo.ac.at/publication/125187/
  43. Optionen einer ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung – WIFO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-4569/MB_2010_03_05_KONSOLIDIERUNG_AUSGABENSEITE_-2.pdf
  44. Das Personal des Bundes 2024 – Daten und Fakten – Öffentlicher Dienst, Zugriff am April 10, 2025, https://oeffentlicherdienst.gv.at/wp-content/uploads/2024/10/Das-Personal-des-Bundes-2024.pdf
  45. Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium Bericht des Rechnungshofes, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_4_Kostentransparenz.pdf
  46. Stellungnahme des Stadtsenats zum Ergebnis der Überprüfung (Rohbericht) betreffend Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Stadt Wien, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wien.gv.at/verwaltung/veroeffentlichte-anfragen/pdf/stellungnahme-kostentransparenz-medienarbeit.pdf
  47. Bürokratiebelastung im Gewerbe und Handwerk in Österreich – KMU …, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kmuforschung.ac.at/studies/buerokratiebelastung-gewerbe-handwerk-oesterreich/
  48. Bürokratiebelastung der gewerblichen Wirtschaft Niederösterreichs 2024 – Endbericht – KMU Forschung Austria, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kmuforschung.ac.at/wp-content/uploads/2023/09/Buerokratiebelastung-der-gewerblichen-Wirtschaft-in-Niederoesterreich.pdf
  49. Bürokratie kostet NÖ Unternehmen pro Jahr 3 Milliarden Euro – WKO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wko.at/noe/n-news/buerokratie-kostet-unternehmen-3-milliarden-euro
  50. Benchmarking der Bürokratiekosten des Unternehmenssektors in Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.iv.at/Themen/Wirtschafts—Finanzpolitik—Recht/2024-10-11-Bericht-Economica-IV-Buerokratiekosten.pdf
  51. Kosten der Bürokratie – Reformen dringend geboten – ifo Institut, Zugriff am April 10, 2025, https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-11-falck-etal-kosten-buerokratie-reformen.pdf
  52. Klare Forderungen für den Wirtschaftsstandort im Vorfeld der Landtagswahl – IV-Vorarlberg, Zugriff am April 10, 2025, https://vorarlberg.iv.at/IV-News/IV-Vorarlberg-News/Klare-Forderungen-fuer-den-Wirtschaftsstandort—im-.de.html
  53. STOPP DEN BÜROKRATIE- IRRSINN! – WKO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wko.at/sbg/gewerbe-handwerk/gewerbliche-dienstleister/20240711-bsgh-buerokratiestopp-web.pdf
  54. Bundesregierung bringt kraftvolles Mittelstandspaket auf den Weg, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2025/maerz/mittelstandspaket.html
  55. Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 – Öffentlicher Dienst, Zugriff am April 10, 2025, https://oeffentlicherdienst.gv.at/wp-content/uploads/2023/10/231023_Bericht-WO-2022_RecHo.pdf
  56. Nationalrat: Einstimmige Entschließung zur Datenverbesserung bei Einkommenserhebungen des Rechnungshofs (PK0475/16.05.2024) | Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0475
  57. Bericht des Rechnungshofes: Gewalt– und Opferschutz für Frauen – Gewaltschutzzentren, Zugriff am April 10, 2025, https://www.gewaltschutzzentrum.at/wp-content/uploads/2023/10/Rechnungshof-Oesterreich-Gewalt-und-Opferschutz-fuer-Frauen-2023.pdf
  58. Rechnungshof kritisiert Bundesländer – oe1.ORF.at, Zugriff am April 10, 2025, https://oe1.orf.at/artikel/306889/Rechnungshof-kritisiert-Bundeslaender
  59. Abwicklung von Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Steiermark – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Steiermark_2023_6_Umweltvertraeglichkeitspruefung_Stmk.pdf
  60. Flächenfreihaltung für Infrastrukturprojekte; Follow–up–Überprüfung – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Flaechenfreihaltung_fuer_Infrastrukturprojekte__Follow_up.pdf
  61. Bericht des Rechnungshofes – Wien – Parlament Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/III/8/imfname_328573.pdf
  62. Nachfrageverfahren im Jahr 2024; Bericht des Rechnungshofes – Niederösterreichischer Landtag, Zugriff am April 10, 2025, https://noe-landtag.gv.at/fileadmin/gegenstaende/20/06/629/0629_Beilage.pdf
  63. Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen, insbesondere KMU, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kmuforschung.ac.at/wp-content/uploads/2018/03/Studie-Wettbewerbsfaehgikeit-oesterreichischer-Unternehmen-insbesondere-KMU_barrierefrei.pdf
  64. Budgetbericht 2018/2019 – Das Bundesministerium für Finanzen, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:7e4d2257-65df-4c25-be66-dcad965f8b24/Budgetbericht_2018_2019.pdf
  65. Verwaltungsreform 2016 – Das Bundesministerium für Finanzen, Zugriff am April 10, 2025, https://service.bmf.gv.at/budget/budgets/2016/beilagen/verwaltungsreform_2016.pdf
  66. Einsparungs- und Effizienzsteigerungspotentiale in der öffentlichen Verwaltung. Ergebnisse einer international vergleichenden Analyse – WIFO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wifo.ac.at/publication/112429/
  67. NÖ Regional GmbH; Follow-up-Überprüfung – Rechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2024_5_NOE_Regional_FuP.pdf
  68. UVP – Verfahren, Zugriff am April 10, 2025, https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/betriebliches-standortmanagement/weitere-informationen-betriebliches-standortmanagement/uvp/uvp-verfahren.html
  69. Behörden und Zuständigkeit – Umweltbundesamt Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/uvpsup/uvp-behoerden
  70. Der Standortanwalt im UVP-Verfahren – WKO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wko.at/betriebsanlagen/standortanwalt
  71. UVP-Novelle im Überblick – PHH Rechtsanwälte, Zugriff am April 10, 2025, https://phh.at/wp-content/uploads/2022/04/20220425_Report_Plus.pdf
  72. Genehmigungsverfahren 2014 – 2023 – Umweltbundesamt.at, Zugriff am April 10, 2025, https://www.umweltbundesamt.at/uvpsup/verfahrensmonitoring/vm-dauer/gv-dauer
  73. UVP – Feststellungsverfahren, Zugriff am April 10, 2025, https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/betriebliches-standortmanagement/weitere-informationen-betriebliches-standortmanagement/uvp/uvp-feststellungsverfahren.html
  74. 17. Raumordnungsbericht – Österreichische Raumordnungskonferenz, Zugriff am April 10, 2025, https://www.oerok.gv.at/fileadmin/user_upload/publikationen/Schriftenreihe/217/OEROK_SR217_17.ROB_2024.pdf
  75. Jetzt das Richtige tun. Für Österreich. – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Zugriff am April 10, 2025, https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:3ac79b76-be75-45ce-8c0c-3ae7e88bc5c0/Regierungsprogramm%202025-2029.pdf
  76. Verfassungsgrundlagen der Raumordnung – ARL-Net, Zugriff am April 10, 2025, https://www.arl-net.de/system/files/v_s1201-1266.pdf
  77. Bundesstaatlichkeit in Diskussion. Österreichs Föderalismus am Beginn des 21. Jahrhunderts – Demokratiezentrum Wien, Zugriff am April 10, 2025, https://www.demokratiezentrum.org/wp-content/uploads/2022/10/polaschek_bundstaat.pdf
  78. KMU im Fokus 2021 – Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft – BMAW, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bmaw.gv.at/dam/jcr:02de25d2-3299-4fd7-8e6e-a9a5f4595fba/KMU%20im%20Fokus%202021%20barrierefrei%20final.pdf
  79. KMU im Fokus 2023 – Wien – Parlament, Zugriff am April 10, 2025, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/1123/imfname_1613206.pdf
  80. Gewerberecht – Österreichischer Städtebund, Zugriff am April 10, 2025, https://www.staedtebund.gv.at/themen/gewerberecht/?tx_felogin_login%5Baction%5D=recovery&tx_felogin_login%5Bcontroller%5D=PasswordRecovery&cHash=4cdbab2f13b7221e0ecae716ee810cc4
  81. STRATEGISCHE LEITLINIEN DER BUNDESSPARTE GEWERBE UND HANDWERK 2024 – WKO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/strategische-leitlinien.pdf
  82. Das macht die Industriellenvereinigung: Lobbyarbeit für Großkonzerne und Verschlechterungen für Arbeitnehmer:innen – Kontrast.at, Zugriff am April 10, 2025, https://kontrast.at/industriellenvereinigung-oesterreich/
  83. Weniger Arbeitnehmerrechte & weniger Urlaub: Wenn Bürokratieabbau zum Sozialabbau wird – Kontrast.at, Zugriff am April 10, 2025, https://kontrast.at/buerokratieabbau-sozialabbau-fpoe-oevp/
  84. Aktuelle Volksbegehren – Digitales Amt, Zugriff am April 10, 2025, https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/2/Seite.320475.html
  85. WIFO UND IHS: KONJUNKTURPROGNOSE FÜR ÖSTERREICH – WKO, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wko.at/oe/news/konjunkturprognose-wifo-ihs-juni-2024.pdf
  86. Ministerrat beschließt neues Modell der Weiterbildungszeit – Bundeskanzleramt Österreich, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2025/04/ministerrat-beschliesst-neues-modell-der-weiterbildungszeit.html
  87. KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung – Wikipedia, Zugriff am April 10, 2025, https://de.wikipedia.org/wiki/KDZ_%E2%80%93_Zentrum_f%C3%BCr_Verwaltungsforschung
  88. KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung: Startseite, Zugriff am April 10, 2025, https://www.kdz.eu/de
  89. KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung – Wissensmanagement.gv.at, Zugriff am April 10, 2025, https://www.wissensmanagement.gv.at/KDZ_-_Zentrum_f%C3%BCr_Verwaltungsforschung
  90. KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung – Wien Geschichte Wiki, Zugriff am April 10, 2025, https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/KDZ_-_Zentrum_f%C3%BCr_Verwaltungsforschung
  91. Public Management Reformen in Österreichs Städten, Zugriff am April 10, 2025, https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/Dokumente/Public%20Management%20in%20%C3%96sterreichs%20St%C3%A4dten_Endbericht%202011.pdf
  92. Abschlussbericht der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, Zugriff am April 10, 2025, https://lrh-noe.at/images/pdf/abschlussbericht_der_adk_Copy.pdf
  93. Die Bildungsdirektionen – Bundesministerium für Bildung, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/bdir.html
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  95. Föderalismus | CH Info, Zugriff am April 10, 2025, https://www.ch-info.swiss/de/edition-2021/die-schweiz/foederalismus
  96. Optimierung der Bericht- erstattungspflichten der Kantone an den Bund – BAFU, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/recht/externe-studien-berichte/optimierung-der-berichterstattungspflichten-der-kantone-an-den-bund.pdf.download.pdf/Berichterstattungspflicht_211214_Interface.pdf
  97. BWV Band 20 Gutachten.indb – Bundesrechnungshof, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/BWV-Veroeffentlichung/organisationsformen-und-finanzierungsvarianten-fuer-strassen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  98. Zusammenarbeit im deutschen Föderalismus – Bundeszentrale für politische Bildung, Zugriff am April 10, 2025, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/foederalismus-in-deutschland-318/159339/zusammenarbeit-im-deutschen-foederalismus/
  99. Integration im föderalen System: Bund, Länder und die Rolle der Kommunen – SVR Migration, Zugriff am April 10, 2025, https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2022/10/SVR_Jahresgutachten_2012.pdf
  100. Föderalismus in Deutschland – IW Köln, Zugriff am April 10, 2025, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/IW-Studien/PDF/Studien_Foederalismus.pdf
  101. Föderale Kompetenzverteilung in Europa – 978-3-8487-1611-1 – nomos-shop.de, Zugriff am April 10, 2025, https://www.nomos-shop.de/de/p/foederale-kompetenzverteilung-in-europa-gr-978-3-8487-1611-1
  102. 47. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2022), Zugriff am April 10, 2025, https://www.foederalismus.at/uploads/47.%20Bericht%20%C3%BCber%20den%20F%C3%B6deralismus%20in%20%C3%96sterreich.pdf
  103. Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 – Öffentlicher Dienst, Zugriff am April 10, 2025, https://oeffentlicherdienst.gv.at/wp-content/uploads/2024/05/240522_EvalWFA-2023_Web.pdf